Die Klinik am Rosengarten hat den Anspruch, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Sie soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments steht.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.karriere-klinikamrosengarten.de und ihre Unterkapitel.
Die Internetseite www.karriere-klinikamrosengarten.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.
Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Diese Erklärung wurde am 02.06.2021 erstellt. Dazu wurde gemäß Artikel 3a Abs. 1a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 ein umfangreicher WCAG-Selbsttest durchgeführt.
Wenn Sie Kontakt zur Klinik am Rosengarten aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Klinik am Rosengarten übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.
Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
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